Verwenden Sie auf Ihrer Webseite den Hinweis: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt, um sich vor kostenpflichtigen Abmahnungen zu schützen?
Dann ist der Artikel - den Heise Anfang April 2012 veröffentlichte - für Sie von Interesse. Er behandelt die juristischen Folgen des sogenannten "Anti-Abmahnungs-Passus" auf der Webseite an einem aktuellen Beispiel. Dabei handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei Personalvermittlungen.