Nidda 22.03.2013 (pt) Im Jahr 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es ist auch unter dem Begriff Antidiskriminierungsgesetz bekannt. Dieses deutsche Bundesgesetz soll Benachteiligung von Personen aus verschiedenen Gründen (ethischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Identität) gegenüber Arbeitgebern (oder auch Privatpersonen) verhindern. Auch wenn die Anzahl der Klagen Betroffener seit in Kraft treten dieses Gesetzes im zweistelligen Bereich geblieben sind, darf man das Gesetz gerade im Personalbereich nicht aus den Augen verlieren. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat dazu in Ihrem Newsletter Recht und Steuern einen interessanten Artikel veröffentlicht. Er beschreibt warum die Suche in Stellenausschreibungen nach "Berufsanfängern" oder "Young Professionals" ein Indiz für Altersdiskriminierung ist.