Nidda, 20.02.2014 (pt). In den letzten Tagen sind einige Personen von Rechtsanwälten abgemahnt worden, weil ihr XING Profil kein ausreichendes Impressum beinhalte.
Wenn Sie in XING mit einem Profil vertreten sind, dann empfiehlt der IT Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht bis zur Klärung der Rechtslage die XING Funktion „Impressum bearbeiten“ zu nutzen, um Ihr Impressum dort einzutragen oder zu verlinken.
Sie finden diese Funktion ganz am Ende Ihres XING Profils.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel: Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung